Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 18. Dezember 1989
§ 132

§ 132 – Versicherungsträger

Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Kurz erklärt

  • Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist zuständig für die knappschaftliche Rentenversicherung.
  • Sie ist eine spezielle Form der Rentenversicherung in Deutschland.
  • Die Trägerschaft liegt bei dieser bestimmten Institution.
  • Die knappschaftliche Rentenversicherung richtet sich an bestimmte Berufsgruppen.
  • Sie bietet Rentenleistungen und Absicherung im Alter.